Die EASA (European Aviation Safety Agency) hat mit der Veröffentlichung des ED-Beschlusses 2025/018/R die neue Version SORA 2.5 offiziell als Genehmigungsgrundlagen für Drohnenflüge gemäß der EU-Drohnenverordnung festgelegt.
Wir haben als erstes Unternehmen in Europa die BVLOS-Betriebsgenehmigung SORA 2.5 erhalten. Die Genehmigung bestätigt, dass unsere Betriebs und Sicherheitskonzepte den aktuell höchsten europäischen Standards für den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme außerhalb der direkten Sichtweite entsprechen. Damit setzen wir einen neuen Maßstab für sichere, skalierbare und regulatorisch konforme BVLOS-Operationen in Europa und stärken unsere Vorreiterrolle in diesem Bereich.
SORA steht für „Specific Operations Risk Assessment“ und ist die von JARUS entwickelte Methodik zur Einordnung und Risikobewertung von Drohnenflügen, die nicht unter die offene Kategorie fallen. Sie legt fest, welche Risiken bestehen, wie diese reduziert werden können und welche Nachweise Betreiber für eine Betriebsgenehmigung erbringen müssen. Mit dieser Regelung steht nun eine klar strukturierte, verständlichere und harmonisierte Version dieser Vorgehensweise zur Verfügung, die von allen EU-Mitgliedstaaten zur Bewertung von Anträgen in der spezifischen Kategorie verwendet wird.
SORA 2.5 sorgt für mehr Klarheit und Harmonisierung durch eine übersichtlichere Struktur und weniger Interpretationsspielraum bei Genehmigungen. Der Dokumentationsaufwand wird reduziert, insbesondere für VLOS-Operationen der SAIL-II-Klasse, was kleinere Betreiber entlastet.
Neu ist zudem eine quantitative Bodenrisikobewertung mit klar definierten Kriterien, wie beispielsweise Bevölkerungsdichte und automatisch zugewiesenen Risikoklassen.
Risikominderungsmaßnahmen sind besser strukturiert und eindeutiger beschrieben. Einheitliche Vorlagen für Betriebsinformationen ersetzen das bisherige CONOPS-Format und machen Einreichungen bei Behörden effizienter.